Pflicht-Check · sechzig Sekunden

Drei Fragen. Eine ehrliche Antwort.

Nicht jeder Shop braucht den Button am 19. Juni 2026. Reine B2B-Händler, Schaufenster-Sites ohne Bestellfunktion, Anbieter ausschließlich ausgenommener Ware — sie sind raus. Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Schublade Ihr Shop fällt: drei Fragen, ehrlich beantwortet, und Sie wissen es.

Sofort-Check: Ist auf Ihrem Shop schon ein Widerrufsbutton?

Dieser Schnell-Check sucht nach dem WiderrufButton-Widget auf Ihrer Startseite und ersetzt keine Rechtsberatung.

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1

Verkaufen Sie an Verbraucher (B2C)?

Ja: Ja, mein Shop richtet sich an Endverbraucher.
Nein: Nein, ich verkaufe ausschließlich an Unternehmen (B2B).

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucherverträge (B2C). Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.

2

Bieten Sie online bestellbare Waren oder Dienstleistungen an?

Ja: Ja, Kunden können über meinen Shop bestellen.
Nein: Nein, mein Shop dient nur als Katalog / Schaufenster.

§ 356a BGB greift bei Fernabsatzverträgen – also wenn Kunden online bestellen können. Ein reiner Produktkatalog ohne Bestellfunktion ist nicht betroffen.

3

Räumen Sie ein Widerrufsrecht ein (gesetzlich oder freiwillig)?

Ja: Ja – meine Kunden haben ein Widerrufsrecht.
Nein: Nein – meine Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Einige Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgenommen (z.B. versiegelte Hygieneartikel, Maßanfertigungen). Wenn für Ihre Produkte ein Widerrufsrecht besteht, benötigen Sie den Button.

Ergebnis

Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, benötigt Ihr Shop ab dem 19. Juni 2026 einen rechtskonformen Widerrufsbutton gemäß § 356a BGB. WiderrufButton bietet genau das – in 5 Minuten eingebaut.

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