Drei Fragen.
Eine ehrliche Antwort.
Nicht jeder Shop braucht den Button am 19. Juni 2026. Reine B2B-Händler, Schaufenster-Sites ohne Bestellfunktion, Anbieter ausschließlich ausgenommener Ware — sie sind raus. Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Schublade Ihr Shop fällt: drei Fragen, ehrlich beantwortet, und Sie wissen es.
Sofort-Check: Ist auf Ihrem Shop schon ein Widerrufsbutton?
Verkaufen Sie an Verbraucher (B2C)?
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucherverträge (B2C). Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.
Bieten Sie online bestellbare Waren oder Dienstleistungen an?
§ 356a BGB greift bei Fernabsatzverträgen – also wenn Kunden online bestellen können. Ein reiner Produktkatalog ohne Bestellfunktion ist nicht betroffen.
Räumen Sie ein Widerrufsrecht ein (gesetzlich oder freiwillig)?
Einige Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgenommen (z.B. versiegelte Hygieneartikel, Maßanfertigungen). Wenn für Ihre Produkte ein Widerrufsrecht besteht, benötigen Sie den Button.
Ergebnis
Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, benötigt Ihr Shop ab dem 19. Juni 2026 einen rechtskonformen Widerrufsbutton gemäß § 356a BGB. WiderrufButton bietet genau das – in 5 Minuten eingebaut.
Pflicht erkannt? Jetzt handeln.
Registrieren Sie sich kostenlos und setzen Sie die Pflicht in wenigen Minuten um.
Jetzt kostenlos starten14 Tage kostenlos • Keine Kreditkarte erforderlich