Widerrufsbutton Pflicht 2026: Was Online-Shops jetzt wissen müssen
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle B2C-Online-Shops einen Widerrufsbutton anbieten. Was Sie über die neue Pflicht gemäß § 356a BGB wissen müssen – inklusive Checkliste.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Shops in der EU einen sogenannten Widerrufsbutton anbieten. Diese neue Pflicht betrifft Millionen von Händlern – unabhängig von Größe oder Shopsystem. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert empfindliche Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, die Verbrauchern ermöglicht, online abgeschlossene Verträge direkt über die Website des Händlers zu widerrufen. Die rechtliche Grundlage bildet der neue § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht umsetzt.
Konkret handelt es sich um einen zweistufigen Prozess: In der ersten Stufe klickt der Verbraucher auf einen gut sichtbaren Button mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ (oder einer gleichwertigen Formulierung). In der zweiten Stufe füllt er ein kurzes Formular aus und bestätigt den Widerruf mit einem weiteren Klick auf „Widerruf jetzt absenden“.
Wichtig: Der gesamte Prozess muss ohne Login oder Registrierung funktionieren. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, ein Kundenkonto zu erstellen, um ihr Widerrufsrecht auszuüben.
Ab wann gilt die Pflicht?
Der Stichtag ist der 19. Juni 2026. Ab diesem Datum muss jeder Online-Shop, der an Verbraucher in der EU verkauft, den Widerrufsbutton bereitstellen. Die Frist ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist bis zum 19. Juni 2026 setzt.
Deutschland hat die Richtlinie bereits mit dem neuen § 356a BGB umgesetzt. Wir empfehlen, die Integration möglichst früh vorzunehmen – nicht erst am Stichtag. Erfahrungsgemäß werden Abmahnvereine direkt ab dem 19. Juni aktiv.
Wen betrifft es?
Die Pflicht betrifft jeden B2C-Online-Shop, der Verträge mit Verbrauchern schließt, bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Das umfasst:
- Alle Shopsysteme: WooCommerce, Shopify, Shopware, Magento, JTL, Gambio, Wix, Jimdo und individuelle Lösungen
- Alle Branchen: Mode, Elektronik, Möbel, Lebensmittel, digitale Produkte – sofern ein Widerrufsrecht besteht
- Alle Unternehmensformen: Vom Einzelunternehmer bis zum Konzern
- Marktplätze: Auch Verkäufer auf Amazon, eBay und ähnlichen Plattformen, wenn sie eigene Shops betreiben
Ausnahmen gelten nur für reine B2B-Shops und Verträge, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. maßgefertigte Waren oder versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung).
Was passiert bei Verstößen?
Die Konsequenzen bei fehlendem oder fehlerhaftem Widerrufsbutton sind erheblich:
- Bußgelder bis zu 50.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten oder Abmahnvereine – mit Kosten von typischerweise 1.500–5.000 € pro Abmahnung
- Verlängerte Widerrufsfrist: Ohne ordnungsgemäßen Widerrufsbutton kann sich die Widerrufsfrist auf über 12 Monate verlängern
- Vertrauensverlust: Kunden, die ihr Widerrufsrecht nicht einfach ausüben können, verlieren das Vertrauen in Ihren Shop
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an die Gestaltung des zweistufigen Widerrufsprozesses:
Stufe 1: Der Button
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige, eindeutige Formulierung
- Der Button muss ohne Scrollen in der Navigation oder im Footer erreichbar sein
- Er muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein (mindestens 14 Tage ab Warenerhalt)
- Kein Login oder Registrierung erforderlich
Stufe 2: Das Formular
- Bestätigungsbutton: „Widerruf jetzt absenden“
- Pflichtfelder: Name und Kontaktmittel (E-Mail oder Telefon)
- Optionale Felder: Bestellreferenz und Freitext
- Eingangsbestätigung muss unverzüglich per E-Mail erfolgen
Welche Daten dürfen abgefragt werden?
Bei der Gestaltung des Widerrufsformulars müssen Sie das Prinzip der Datensparsamkeit (DSGVO) beachten. Folgende Daten dürfen bzw. müssen abgefragt werden:
- Pflicht: Name des Verbrauchers, Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) für die Eingangsbestätigung
- Optional: Bestellnummer oder Vertragsnummer, um die Zuordnung zu erleichtern
- Optional: Freitext für zusätzliche Angaben zum Widerruf
- Verboten: Gründe für den Widerruf dürfen nicht als Pflichtfeld abgefragt werden
Checkliste: 10 Punkte für die Umsetzung
Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Ihr Shop bereit ist:
- Button mit Beschriftung „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig) vorhanden
- Button ohne Scrollen erreichbar (Navigation oder Footer)
- Kein Login oder Registrierung für den Widerruf erforderlich
- Zweistufiger Prozess: Erst Button, dann Bestätigungsformular
- Formular enthält Pflichtfelder: Name und Kontaktmittel
- Bestätigungsbutton: „Widerruf jetzt absenden“
- Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail eingerichtet
- Widerrufsbutton während gesamter Widerrufsfrist verfügbar
- DSGVO-konform: Keine unnötigen Daten abgefragt
- Auf allen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) getestet
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Die Widerrufsbutton-Pflicht kommt – und sie kommt schneller, als viele denken. Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle B2C-Online-Shops einen rechtskonformen zweistufigen Widerrufsprozess anbieten. Die Anforderungen sind klar definiert, die Strafen bei Verstößen empfindlich.
Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite. Mit WiderrufButton können Sie den Widerrufsbutton in wenigen Minuten einrichten – für jedes Shopsystem, DSGVO-konform und automatisch auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
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